Badeordnung
1. Allgemeine Baderegeln
Baden und Schwimmen sollen Freude machen. Beides dient der Gesundheit. Dennoch sollen die Gefahren, die das Wasser birgt, nicht verkannt werden.
Darum sollen folgende Regeln beachtet werden:
- Nur wer gesund ist und sich wohlfühlt, sollte baden und schwimmen.
- Man soll nicht erhitzt in das Wasser gehen, sondern sich vorher abkühlen.
- Mit vollem oder leeren Magen, sowie nach dem Genuss von Alkohol schwimmt man nicht.
- Wer nicht schwimmen kann, soll tiefes Wasser meiden.
- Luftmatratzen und Autoschläuche sind im Wasser gefährliche Spielzeuge. Nichtschwimmer müssen Schwimmringe oder Westen tragen. (Auch in Booten)
- Kopfsprünge vom Ufer oder Steg sind verboten.
- Festkörperboote sind verboten.
- Weit vom Ufer soll man nicht alleine oder ohne Aufsicht schwimmen.
- Bei Gewitter ist der See sofort zu verlassen.
- Hautverbrennungen und Kreislaufschäden können durch zulange Sonnenbestrahlung entstehen; es ist aber vor allem wichtig, den Kopf gegen übermäßige Sonnenbestrahlung zu schützen.
- Wer im Wasser friert, sollte es verlassen. Dies gilt besonders für Kinder.
- Bei kalter Lufttemperatur sollen nach dem Schwimmen Körper, Kopfhaar und Gehörgang gut abgetrocknet werden.
- Vor Übertreibung beim Tauchen können auch Gesunde nicht eindringlich gewarnt werden.
- Man stößt andere, auch im Spaß, nicht ins Wasser.
- Wer im sauberen Wasser baden will, verunreinige es selber nicht.
- Auch andere Menschen erfreuen sich des Wassers. Man belästigt Nichtschwimmer oder spielende Kleinkinder nicht.
- Es ist Dummheit, aus Spaß um Hilfe zu rufen.
2. Besondere Badehinweise
- Eltern sollten darauf achten, dass Kleinkinder nur im abgesperrten Bereich unterhalb des Spielplatzes baden.
- Das Wasser ist bewacht, wenn die DLRG-Flagge gehisst ist.
- Die Rettungsschwimmer sind durch eine rotfarbene Mütze mit DLRG-Abzeichen kenntlich gemacht.
- Ihren Anordnungen ist unbedingt zu folgen. Sie sind zur Ersten Hilfe verpflichtet.
Informieren Sie sich bitte über die besondere Geländeordnung.
Sollten Sie Fragen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte an die Wachleiter der DLRG oder an die Geländewarte.
Der Vorstand