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Beitrags- und Gebührenordnung des FSB Erftland-Ville e.V.
ab 01.01.2025
 
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur
    Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
 
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren, die Arbeitsstunden und Umlagen werden
    von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sonstige Gebühren legt der Vorstand fest.
 
3. Die festgesetzten Beträge treten ab dem 01.01.2025 durch Beschluss der
    Mitgliederversammlung vom 10.11.2024 in Kraft.
 
4. Beitragsklasse Mitgliedsform Beitragshöhe
 
 
Jahresbeiträge ab 01.01.2025:
 
01 Erwachsene, aktive Mitgliedschaft EUR 42,00
02 Kinder, Jugendliche, Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende,  
        Studenten (bis 27 Jahre) als Kind eines erwachsenen Einzelmitgliedes, EUR 0,00
03 Jugendliche, Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende,
     Studenten (bis 27 Jahre) als Einzelmitglied EUR 15,00
04 Ehrenmitglieder frei
05 Fördermitglieder passiv EUR 70,00
 
Zu leistende Stunden zur Pflege u. Erhaltung der Sporteinrichtungen:
 
01 Erwachsene, aktive Mitgliedschaft ab 18 Jahren 8 Stunden
02 Mitglieder mit Vollendung des 72. Lebensjahres im Kalenderjahr* 0 Stunden
     Stufenweise Anhebung um ein weiteres Jahr 26, 28 u. 2030
03 Ehrenmitglieder 0 Stunden
 
     *Nur gültig für Mitglieder, die mindestens 5 Jahre Mitglied des FSB Erftland-Ville e.V. sind.
 
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt für Erwachsene EUR 30,00
 
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt für Erwachsene mit Kind/ern kostenfrei
bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
 
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt für Jugendliche kostenfrei
 
Die Aufnahmegebühr kann auf Antrag erlassen werden, wenn der Lebenspartner oder
das Familienmitglied seit mindestens 2 Jahre Vereinsmitglied ist.
 
04 Die Stunden sind in der Zeit vom 01.11. des Vorjahres bis 31.10. des jeweils laufenden
     Jahres zu erbringen. Die in dieser Zeit nicht erbrachten Stunden werden mit EUR 18,00 / je Stunde
     in Rechnung gestellt. Ausnahmen im Einzelfall können vom Vorstand definiert werden.
 
 
05. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch SEPA-Lastschriftmandat zum 1. April
    jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Sollte eine Lastschrift nicht
    eingelöst werden, fallen Gebühren in Höhe von EUR 10,00 an.
 
06. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis
    spätestens zum 1. März des Beitragsjahres auf das Beitragskonto des Vereins. Zur
    Deckung des Mehraufwandes sind zusätzlich EUR 10,00 zu zahlen.
 
07. Bei Mahnungen werden Gebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung erhoben.
      Bei Verlust des Mitgliedsausweises sind 10 Euro für die Ausstellung eines neuen ‚ Ausweises zu zahlen.
 
08. Beitragskonto:
 
Bank: Kreissparkasse Köln
IBAN: DE68 3705 0299 0133 0165 50
SWIFT-BIC: COKSDE33XXX
Verwendungszweck: Mitgliedsnummer und Grund
 
09. Veränderungen der persönlichen Daten sind unverzüglich mitzuteilen. Sollte durch
      Unterlassen, zusätzlicher Aufwand und Kosten entstehen, werden diese anfallenden
      Kosten in Rechnung gestellt. Entweder mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 10,00 €
      oder bei höheren Kosten, die tatsächlich entstehenden.
 
10. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 6 der Satzung möglich.
 
11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten
      der Mitglieder werden entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert.
 
12. Gebühren:
 
Eintritt zum Vereinsgelände sowie Saunaeintritt im Winter:
01 Erwachsene 6,00€
02 Kinder unter 5 Jahren frei
03 Kinder ab 5 Jahren 1,00€
04 Zehnerkarte (11 mal Eintritt) für Erwachsene 60,00€
05 Hunde - Tageskarte 2,00€
     Zuzüglich Jahresausweis (je Kalenderjahr) 6,00€
Eintritt zum Schwimmbad:
06 Erwachsene 4,00€
07 Kinder bis 17Jahre 0,00€

 

 

 Stand 01.01.2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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ab 01.01.2022

 

 

  • Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

  • Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren, die Arbeitsstunden und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sonstige Gebühren legt der Vorstand fest.

  • Die festgesetzten Beträge treten ab dem 01.01.2022 durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.2021in Kraft.

  • Beitragsklasse Mitgliedsform             Beitragshöhe

 

Jahresbeiträge ab 01.01.2022:

  • Erwachsene,aktive Mitgliedschaft EUR   42,00
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  • Kinder, Jugendliche, Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, frei Studenten (bis 27 Jahre) als Kind eines erwachsenen Einzelmitgliedes
  • Jugendliche,Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (bis 27 Jahre) als Einzelmitglied                                                EUR15,00
  • ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  • Ehrenmitglieder frei
  • ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  • Fördermitglieder passiv EUR   70,00
  • ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Zu leistende Stunden zur Pflege u. Erhaltung der Sporteinrichtungen:

  • Erwachsene,aktive Mitgliedschaftab 18 Jahren                               6 Stunden
  • ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  • Mitglieder mit Vollendung des 71. Lebensjahres* 0 Stunden
  • ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Stufenweise Anhebung um ein weiteres Jahr 2024, 26, 28 u. 2030

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  • Ehrenmitglieder 0 Stunden
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     *Nur gültig für Mitglieder, die mindestens 5 Jahre Mitglied des FSB Erftland-Ville e.V. sind.

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       Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt für Erwachsene                              EUR   30,00

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      Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt für Erwachsene mit Kind/ern              kostenfrei

     bis zum vollendeten 17. Lebensjahr

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     Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt für Jugendliche                                   kostenfrei

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     Die Aufnahmegebühr kann auf Antrag erlassen werden, wenn der Lebenspartner oder

     das Familienmitglied seit mindestens 2 Jahre Vereinsmitglied ist.

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    Die Stunden sind in der Zeit vom 01.11. des Vorjahres bis 31.10. des jeweils laufenden Jahres zu erbringen.

    Die in dieser Zeit nicht erbrachten Stunden werden mit EUR 18,00 / je Stunde in Rechnung gestellt.

    Ausnahmen im Einzelfall können vom Vorstand definiert werde

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  • Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch SEPA-Lastschriftmandat zum 1. April jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, fallen Gebühren in Höhe von EUR 10,00 an.

  • Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 1. März des Beitragsjahres auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung des Mehraufwandes sind zusätzlich EUR 10,00 zu zahlen.

  • Bei Mahnungen werden Gebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung erhoben.

  • Bei Verlust des Mitgliedsausweises sind 10 Euro für die Ausstellung eines neuen Ausweises zu zahlen.

  • Beitragskonto:

        Bank:                                Kreissparkasse Köln

        IBAN:                                DE68 3705 0299 0133 0165 50

        SWIFT-BIC:                     COKSDE33XXX

        Verwendungszweck:        Mitgliedsnummer und Grund

  • Veränderungen der persönlichen Daten sind unverzüglich mitzuteilen. Sollte durch Unterlassen, zusätzlicher Aufwand und Kosten entstehen, werden diese anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Entweder mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 10,00 € oder bei höheren Kosten, die tatsächlich entstehenden.

  • Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 6 der Satzung möglich.

  • Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert.

 

 

12. Gebühren:

     Eintritt zum Vereinsgelände:

  • Erwachsene EUR     5,00
  • Kinder unter 5 Jahren frei
  • Kinder ab 5 Jahren EUR     1,00

  • Zehnerkarte (11mal Eintritt) für Erwachsene EUR   50,00

  • Hunde - Tageskarte EUR     1,00

              Zuzüglich Jahresausweis (je Kalenderjahr)               EUR     5,00

Eintritt zum Schwimmbad oder Volleyballhalle:

  • Erwachsene EUR  3,00
  • Kinder ab 5 Jahren EUR     0,50

 

 

Stand 30.12.2021