Beitragsgefüge
Folgende Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und zu leistende Stunden zur Pflege und Erhaltung der Sporteinrichtungen wurden von der Mitgliederversammlung am 05. Mai 2018 beschlossen:
Jährliche Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2019:
1. Erwachsene (über 18 Jahre) | 42,00 Euro |
2. Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten (bis 27 Jahre) als Kind eines erwachsenen Einzelmitglieds | kostenfrei |
3. Jugendliche unter 18 Jahren als Einzelmitglied | 15,00 Euro |
4. Ehrenmitglieder | kostenfrei |
5. Passive Fördermitglieder | 70,00 Euro |
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch das SEPA-Lastschriftmandat zum 01. März jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, fallen Gebühren in Höhe von 10 Euro an.
Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. März des Beitragsjahres auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung der Mehrkosten sind zusätzlich 10 Euro zu zahlen.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 5 Euro je Mahnung erhoben.
Zu leistende Stunden zur Pflege und Erhaltung der Sporteinrichtungen ab 01.01.2015:
1. Erwachsene (über 18 Jahre) | 5 Stunden |
2. Mitglieder mit Vollendung des 70. Lebensjahres* | keine Stunden |
3. Ehrenmitglieder | keine Stunden |
*Nur gültig für Mitglieder, die mindestens 5 Jahre Mitglied des FSB Erftland-Ville e.V. sind.
Die Stunden sind in der Zeit vom 01.01. bis 31.10. des jeweils laufenden Jahres zu erbringen. Die in dieser Zeit nicht erbrachten Stunden werden mit 18 Euro je Stunde in Rechnung gestellt. Ausnahmen im Einzelfall können vom Vorstand definiert werden.
Übergangsregelung für das Beitragsjahr 2018
Stunden, die vom 01.10. bis 31.12.2017 erbracht wurden, werden dem Beitragsjahr 2018 zugerechnet.
Aufnahmegebühren
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt für Erwachsene | 60,00 Euro |
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt für erziehungsberechtigte Erwachsene mit Kindern | kostenfrei |
Die Aufnahmegebühr in den Verein für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre als Kind eines erwachsenen Antragstellers | kostenfrei |
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt für Jugendliche bis 18 Jahre | kostenfrei |