Badesee
Badeordnung
Regeln für sicheres, rücksichtsvolles und naturistisches Baden am Zieselsmaarsee auf dem Gelände des FamilienSportBund Erftland-Ville e.V.
Übersicht
Inhalte der Badeordnung
Diese Badeordnung gilt für alle Mitglieder, Tagesgäste, Besucherinnen und Besucher. Mit dem Betreten des Badebereichs und der Nutzung des Sees wird diese Badeordnung anerkannt.
Wichtiger Grundsatz: Das Baden im See ist ausschließlich textilfrei erlaubt. Badebekleidung ist beim Baden nicht zulässig.
1. Geltungsbereich
Geltungsbereich
Diese Badeordnung regelt die Nutzung des Badesees, der Uferbereiche, der Liegeflächen in Seenähe, der Einstiegsstellen sowie aller mit dem Badebetrieb verbundenen Bereiche auf dem Vereinsgelände.
Ergänzend gelten die Geländeordnung, die Hinweise vor Ort sowie Anweisungen des Vorstands, beauftragter Personen und des Platzdienstes.
Nach oben2. Naturismus
Textilfreies Baden
Der FamilienSportBund Erftland-Ville e.V. ist ein Naturistenverein. Das Baden im See ist daher ausschließlich textilfrei gestattet.
- Baden mit Badehose, Badeanzug, Bikini, Burkini oder sonstiger Badebekleidung ist nicht erlaubt.
- Textilfreies Baden gilt für alle Badebereiche des Vereinsgeländes.
- Ausnahmen aus medizinischen oder zwingenden gesundheitlichen Gründen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Vorstand oder einer beauftragten Person.
- Beim aktiven Sport außerhalb des Wassers kann geeignete Schutz- oder Sportkleidung getragen werden.
- Die Privatsphäre und Würde aller Badegäste sind jederzeit zu respektieren.
3. Badebereiche
Badebereiche und Nutzung
Baden ist nur in den dafür vorgesehenen und freigegebenen Bereichen erlaubt. Absperrungen, Beschilderungen, Hinweise am See und Anweisungen vor Ort sind zu beachten.
- Gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten oder durchschwommen werden.
- Uferbereiche, Böschungen, Pflanzenzonen und Schutzzonen sind zu respektieren.
- Der See darf nur so genutzt werden, dass andere Personen nicht gefährdet oder erheblich gestört werden.
- Badebereiche sind keine Spiel- oder Sportflächen für gefährdende Aktivitäten.
- Bei Veranstaltungen können einzelne Bereiche zeitweise gesperrt oder gesondert geregelt werden.
4. Gesundheit
Gesundheit und Selbsteinschätzung
Baden setzt körperliches Wohlbefinden und eine realistische Einschätzung der eigenen Schwimmfähigkeit voraus. Wer sich unwohl fühlt, krank ist, Kreislaufprobleme hat oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder stark beeinträchtigenden Medikamenten steht, darf nicht baden.
- Vor dem Baden langsam abkühlen und nicht überhitzt ins Wasser gehen.
- Nicht mit vollem oder völlig leerem Magen schwimmen.
- Die eigene Leistungsfähigkeit nicht überschätzen.
- Bei Müdigkeit, Frieren, Krämpfen, Schwindel oder Unwohlsein das Wasser sofort verlassen.
- Nach längeren Sonnenbädern besonders vorsichtig und langsam ins Wasser gehen.
5. Aufsicht
Kinder und Nichtschwimmer
Kinder, Jugendliche und Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer benötigen besondere Aufmerksamkeit. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern, Erziehungsberechtigten oder den verantwortlichen Begleitpersonen.
- Kinder dürfen am und im Wasser nicht unbeaufsichtigt bleiben.
- Nichtschwimmer dürfen nur in geeigneten, flachen und überschaubaren Bereichen ins Wasser.
- Kinder sind aus dem Wasser zu holen, wenn sie frieren oder erschöpft wirken.
- Schwimmflügel, Schwimmtiere, Luftmatratzen und ähnliche Hilfen ersetzen keine Aufsicht.
- Begleitpersonen müssen jederzeit eingreifen können.
6. Seegefahren
Besondere Gefahren am See
Ein See ist ein natürliches Gewässer. Tiefe, Temperatur, Sicht, Untergrund und Uferbeschaffenheit können sich verändern und Gefahren bergen.
- Unbekannte Uferbereiche und nicht freigegebene Einstiegsstellen sind zu meiden.
- Bewachsene, sumpfige oder stark pflanzendurchwachsene Bereiche dürfen nicht betreten oder durchschwommen werden.
- Tiefes Wasser kann auch an warmen Tagen deutlich kälter sein als die Oberfläche.
- Kalte Wasserschichten können zu Unterkühlung, Krämpfen und Erschöpfung führen.
- Bei schlechter Sicht, starkem Wind, Gewittergefahr oder ungewöhnlichen Wasserbedingungen ist besondere Vorsicht geboten.
7. Verhalten
Verhalten im Wasser
Im Wasser ist besondere Rücksichtnahme erforderlich. Jede Person hat sich so zu verhalten, dass andere Badegäste nicht gefährdet, erschreckt, bedrängt oder belästigt werden.
- Nicht rennen, schubsen, untertauchen, anspringen oder andere Personen bedrängen.
- Nicht unnötig um Hilfe rufen; bei echter Gefahr sofort Hilfe holen und andere unterstützen.
- Abstände zu anderen Schwimmerinnen und Schwimmern einhalten.
- Nicht in Bereiche schwimmen, die den eigenen Fähigkeiten nicht entsprechen.
- Rücksicht auf Kinder, ältere Personen und unsichere Schwimmer nehmen.
8. Springen
Springen und Tauchen
Sprünge ins Wasser sind nur dort erlaubt, wo sie ausdrücklich freigegeben, sicher und gefahrlos möglich sind. Kopfsprünge in unbekannte oder nicht eindeutig freigegebene Bereiche sind verboten.
- Nur springen, wenn das Wasser frei und ausreichend tief ist.
- Niemals in unbekannte, trübe, flache oder pflanzendurchwachsene Bereiche springen.
- Nicht in die Nähe anderer Badegäste springen.
- Tauchen nur in sicheren und überschaubaren Bereichen.
- Gefährliche Mutproben, Stoßen oder Drängen am Wasser sind untersagt.
9. Wetter
Wetter, Gewitter und Kälte
Wetterumschwünge können am See schnell gefährlich werden. Bei Gewitter, Blitz, Donner, starkem Regen, Sturm oder anderen Gefahren ist das Wasser sofort zu verlassen.
- Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich; das Wasser ist sofort zu verlassen.
- Bei starkem Wind, Sturm oder schlechter Sicht darf nicht weitergebadet werden.
- Wer friert, erschöpft ist oder Krämpfe bekommt, muss das Wasser sofort verlassen.
- Bei Warnungen oder Anweisungen durch den Verein ist der Badebetrieb unverzüglich einzustellen.
10. Hilfsmittel
Schwimmhilfen und Geräte
Aufblasbare Gegenstände und Schwimmhilfen vermitteln häufig eine trügerische Sicherheit. Sie schützen nicht zuverlässig vor dem Ertrinken und ersetzen weder Schwimmfähigkeit noch Aufsicht.
- Luftmatratzen, Schwimmtiere und ähnliche Gegenstände dürfen nur mit besonderer Vorsicht genutzt werden.
- Die Nutzung kann bei Wind, hohem Besucheraufkommen oder Gefährdung anderer untersagt werden.
- Große Schwimmkörper, Boote, Boards oder ähnliche Geräte dürfen nur genutzt werden, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist.
- Rettungsmittel und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht zweckentfremdet werden.
11. Umwelt
Sauberkeit und Umwelt
Der See und seine Umgebung sind sauber zu halten. Alle Badegäste tragen Verantwortung dafür, Wasser, Ufer, Pflanzen, Tiere und Liegeflächen zu schützen.
- Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen oder mitzunehmen.
- Glas und zerbrechliche Gegenstände sind im Bade- und Uferbereich zu vermeiden.
- Keine Seifen, Shampoos, Reinigungsmittel oder sonstigen Stoffe in den See einbringen.
- Pflanzen, Tiere und Uferzonen dürfen nicht beschädigt oder gestört werden.
- Sanitäranlagen sind sauber und rücksichtsvoll zu nutzen.
12. Notfall
Notfall und Hilfeleistung
Bei einem Badeunfall, medizinischen Notfall oder einer erkennbaren Gefahr ist sofort Hilfe zu holen. Jede Person ist verpflichtet, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Hilfe zu leisten, ohne sich selbst zu gefährden.
- Bei Gefahr laut und deutlich Hilfe rufen.
- Andere Personen auf die Gefahr aufmerksam machen.
- Bei schweren Notfällen unverzüglich den Notruf 112 wählen.
- Rettungsmittel verwenden, ohne sich selbst unnötig in Gefahr zu bringen.
- Den Vorstand, Platzdienst oder beauftragte Personen sofort informieren.
13. Hausrecht
Hausrecht und Verstöße
Der Vorstand und von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Bei Verstößen gegen diese Badeordnung kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.
- Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein sofortiger Platzverweis erfolgen.
- Der Verein kann die Nutzung des Sees untersagen oder den Zutritt zum Gelände beschränken.
- Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten entstehen, können gegenüber der verursachenden Person geltend gemacht werden.
Diese Badeordnung kann durch Aushänge vor Ort, besondere Veranstaltungsregeln oder Beschlüsse des Vereins ergänzt werden.
Nach obenHinweis
Vor Veröffentlichung prüfen
Diese Badeordnung ist eine formulierte Vorlage für die Website. Vor der Veröffentlichung sollte sie vom Vorstand geprüft und an die tatsächlich geltenden Vereinsregeln, örtlichen Gegebenheiten, Aushänge und Sicherheitsvorgaben angepasst werden.