Vereinsgelände

Geländeordnung

Regeln für ein respektvolles, sicheres und naturverbundenes Miteinander auf dem Gelände des FamilienSportBund Erftland-Ville e.V. am Zieselsmaarsee.

Diese Geländeordnung gilt für alle Mitglieder, Tagesgäste, Besucherinnen und Besucher. Mit dem Betreten des Vereinsgeländes wird diese Ordnung anerkannt.

1. Grundsatz

Grundsatz und Geltungsbereich

Das Vereinsgelände des FamilienSportBund Erftland-Ville e.V. dient der Erholung, dem Sport, der naturistischen Lebensweise und dem gemeinschaftlichen Vereinsleben. Alle Personen auf dem Gelände haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, belästigt oder in ihrer Erholung gestört werden.

Die Geländeordnung gilt für das gesamte Vereinsgelände einschließlich Eingangsbereich, Wege, Liegewiesen, Sportflächen, Spielbereiche, Vereinsheim, Terrasse, Sanitäranlagen, Parkflächen und den Zugang zum See.

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2. Naturismus

Naturismus und respektvolles Verhalten

Der FSB Erftland-Ville e.V. ist ein Naturistenverein. Auf dem Gelände steht ein natürlicher, respektvoller und ungezwungener Umgang miteinander im Mittelpunkt.

  • Auf dem Gelände gilt grundsätzlich textilfreier Aufenthalt im Sinne der Naturistenbewegung.
  • Beim aktiven Sport, aus gesundheitlichen Gründen oder bei Witterung kann geeignete Kleidung getragen werden.
  • Respekt, Rücksichtnahme und ein angemessener Umgangston sind verbindlich.
  • Aufdringliches, belästigendes oder grenzüberschreitendes Verhalten wird nicht geduldet.
  • Die Privatsphäre anderer Personen ist jederzeit zu achten.
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3. Zutritt

Zutritt, Gäste und Anmeldung

Das Betreten des Geländes ist Mitgliedern, berechtigten Gästen und angemeldeten Besucherinnen und Besuchern gestattet. Tagesgäste melden sich beim Betreten des Geländes an und entrichten den jeweils gültigen Eintritt.

  • Den Anweisungen des Vorstands, beauftragter Personen und des Platzdienstes ist Folge zu leisten.
  • Gäste können aufgefordert werden, sich auszuweisen oder eine Tageskarte vorzuzeigen.
  • Die Weitergabe von Zugängen, Schlüsseln oder Berechtigungen an unbefugte Personen ist untersagt.
  • Der Verein kann den Zutritt im Einzelfall beschränken oder verweigern.
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4. Familien

Kinder, Jugendliche und Familien

Familien, Kinder und Jugendliche sind auf dem Gelände willkommen. Erwachsene Begleitpersonen tragen die Aufsichtspflicht für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

  • Kinder dürfen insbesondere am See, auf Spielgeräten und in Sportbereichen nicht unbeaufsichtigt bleiben.
  • Spiel und Bewegung sind ausdrücklich erwünscht, sofern andere Gäste nicht gefährdet oder erheblich gestört werden.
  • Die Nutzung von Spiel- und Sportgeräten erfolgt mit Rücksicht auf Alter, Können und Sicherheit.
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5. Datenschutz

Fotografieren, Filmen und Datenschutz

Das Fotografieren und Filmen ist auf dem gesamten Vereinsgelände absolut und streng verboten. Dies gilt für alle Bereiche des Geländes, insbesondere für Liegewiesen, Badebereiche, Sportflächen, Wege, Vereinsräume, Sanitärbereiche und Veranstaltungen.

  • Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich untersagt.
  • Heimliche Aufnahmen sind verboten und können zum sofortigen Platzverweis führen.
  • Aufnahmen von Kindern, Jugendlichen, Mitgliedern, Gästen oder Mitarbeitenden sind nicht erlaubt.
  • Eine Veröffentlichung von Bildern oder Videos, etwa in sozialen Medien, Messenger-Diensten oder auf Webseiten, ist untersagt.
  • Ausnahmen sind nur durch ausdrückliche vorherige Genehmigung des Vorstands möglich.

Der Schutz der Privatsphäre aller Mitglieder und Gäste hat auf dem Gelände höchste Priorität. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

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6. Baden

See, Baden und Sicherheit

Der Aufenthalt am und im See erfolgt mit besonderer Rücksicht auf Sicherheit, Natur und andere Badegäste. Baden geschieht grundsätzlich auf eigene Verantwortung.

  • Die ausgewiesenen Badebereiche und Hinweise vor Ort sind zu beachten.
  • Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer sowie Kinder sind besonders zu beaufsichtigen.
  • Sprünge in unbekannte oder nicht freigegebene Bereiche sind zu unterlassen.
  • Bei Gewitter, Sturm, schlechter Sicht oder sonstigen Gefahren ist der See unverzüglich zu verlassen.
  • Wasser, Uferbereiche, Pflanzen und Tiere sind zu schützen.

Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Badeordnung des Vereins.

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7. Sport

Sport, Spiel und Gemeinschaft

Sportliche Aktivitäten sind Teil des Vereinslebens. Die Nutzung der Sportflächen erfolgt fair, umsichtig und mit Rücksicht auf andere.

  • Sportflächen sind bestimmungsgemäß zu nutzen und nach Gebrauch ordentlich zu hinterlassen.
  • Bei hohem Andrang ist auf eine faire Aufteilung der Nutzungszeiten zu achten.
  • Sportgeräte sind sorgsam zu behandeln und nach Nutzung zurückzustellen.
  • Gefährliche Spielweisen oder riskantes Verhalten sind zu unterlassen.
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8. Tiere

Hunde und Tiere

Hunde dürfen nur nach Maßgabe der jeweils geltenden Vereinsregelungen mitgebracht werden. Hundehalterinnen und Hundehalter sind für ihr Tier verantwortlich.

  • Hunde sind so zu führen, dass andere Personen nicht belästigt, gefährdet oder verängstigt werden.
  • Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen.
  • In bestimmten Bereichen kann Leinenpflicht oder ein Zutrittsverbot gelten.
  • Bei Veranstaltungen oder hohem Besucheraufkommen können zusätzliche Einschränkungen angeordnet werden.
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9. Ordnung

Sauberkeit, Ruhe und Umweltschutz

Das Gelände liegt in einer naturnahen Umgebung. Sauberkeit, Rücksichtnahme und Umweltschutz sind daher besonders wichtig.

  • Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen oder mitzunehmen.
  • Glas, scharfe Gegenstände und gefährliche Abfälle sind besonders sorgfältig zu behandeln.
  • Pflanzen, Tiere, Uferbereiche und Grünflächen sind zu schonen.
  • Lärm, laute Musik und störendes Verhalten sind zu vermeiden.
  • Sanitäranlagen, Vereinsräume und Gemeinschaftsbereiche sind sauber zu hinterlassen.
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10. Verkehr

Parken und Verkehr

Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Rettungswege, Zufahrten und landwirtschaftliche Wege sind jederzeit freizuhalten.

  • Parkhinweise und Beschilderungen sind zu beachten.
  • Das Parken außerhalb freigegebener Flächen kann untersagt werden.
  • Fahrräder, Roller und sonstige Fahrzeuge sind so abzustellen, dass niemand behindert wird.
  • Rettungswege, Zufahrten und landwirtschaftliche Wege sind jederzeit freizuhalten.
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11. Sicherheit

Feuer, Grillen, Rauchen und Alkohol

Offenes Feuer, Grillen, Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind nur im Rahmen der geltenden Vereinsregeln und gesetzlichen Vorschriften erlaubt.

  • Offenes Feuer ist nur an ausdrücklich freigegebenen Stellen zulässig.
  • Grillen darf nur dort erfolgen, wo es erlaubt und sicher möglich ist.
  • Zigarettenreste und Asche sind vollständig zu löschen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Alkohol ist maßvoll zu konsumieren; störendes oder gefährdendes Verhalten wird nicht geduldet.
  • Bei Trockenheit, Wind oder erhöhter Brandgefahr können Feuer und Grillen untersagt werden.
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12. Hausrecht

Hausrecht und Verstöße

Der Vorstand und von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

  • Bei Verstößen gegen diese Geländeordnung kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.
  • Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Platzverweis erfolgen.
  • Der Verein kann den künftigen Zutritt beschränken oder untersagen.
  • Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten entstehen, können gegenüber der verursachenden Person geltend gemacht werden.

Diese Geländeordnung kann durch Beschlüsse des Vereins, durch Aushänge vor Ort oder durch besondere Hinweise für Veranstaltungen ergänzt werden.

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Hinweis

Vor Veröffentlichung prüfen

Diese Geländeordnung ist eine formulierte Vorlage für die Website. Vor der Veröffentlichung sollte sie vom Vorstand geprüft und an die tatsächlich geltenden Vereinsregeln, Beschlüsse, Aushänge und örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.